Soweit gesetzlich zulässig wird als ausschließlicher Gerichtstand für Rechtstreitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag der Sitz des Verkäufers vereinbart. Zwischen den Parteien kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.
Als zertifiziertes Schulungsunternehmen bieten wir unseren Kunden Schulungen in unserem Schulungszentrum, vor Ort im Unternehmen (ab 5 Teilnehmern) oder Online (Jährliche Unterweisungen) inkl. Prüfungen an.
Bei einer Teilnehmerzahl von weniger als 5 Personen an einer Schulung im Unternehmen wird die Mindestteilnehmerzahl berechnet.
Das von uns ausgestellte Zertifikat dient zur Vorlage für den entsprechenden Fachbereich.
Jeglicher Ausdruck und jegliche Vervielfältigung, auch photographisch (Smartphone), stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und wird strafrechtlich verfolgt. Ebenso verhält es sich mit einer unerlaubten Nutzung unseres Schulungsmaterials für andere Zwecke.
Der Nutzer ist verpflichtet, sich mit seinen korrekten, persönlichen Daten anzumelden. Diese werden bei uns lediglich zur Ausstellung der Fahrscheine genutzt, vertraulich behandelt, nicht gespeichert und ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben (s. Datenschutzerklärung).
Sollte eine Schulung nicht ordnungsgemäß bezahlt werden (Rückbuchung der Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftmandat), wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 37,50 (netto) fällig, unabhängig von nachfolgenden Anwalts- und/oder Gerichtskosten.
Bei Verlust des Fahrscheins durch den Kunden erstellen wir auf Nachfrage und nur gegen Vorlage einer Kopie des Fahrscheins oder Zertifikats ein Duplikat. Die Kosten hierfür betragen EUR 20,00 (netto).
Die Stornierung einer Schulung ist nur in Schriftform - per E-Mail oder Telefax - möglich.
Im Hinblick auf die Vorlaufkosten berechnen wir im Falle einer Stornierung der Schulung folgende Gebühren, je nachdem in welchem zeitlichen Abstand die schriftliche Stornomitteilung vor Beginn der Veranstaltung bei uns eingeht:
Sofern bei einer Stornierung bereits Reisekosten des Trainers angefallen sind, hat der Vertragspartner diese Reisekosten des Trainers zu erstatten.